Ausschreibung 2024
Ausschreibung zur
43. Harzquerung
am Samstag, den 27.04.2024
Veranstalter: Ski-Klub Wernigerode 1911 e.V.
Zwölfmorgental 30
38855 Wernigerode
Helfende Vereine:
WSV Benneckenstein
SV Herrmannsacker
Kontakt: Alexander Brune 0170/8019014
Internetseite: www.harz-querung.de
E-Mail: harzquerung@mail.de
Starteranzahl: gesamt 1200 (Läufer + Wanderer)
Start: Laufen 53km und 26km in WR: 8.30 Uhr
Start: Laufen 30km Benneckenstein: 11.00 Uhr
Start: Wandern 53km und 26km in WR: frei zwischen 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr (Zeitlimit und Zielschluss beachten!!! 4,5km/h nötig)
Start: Wandern 30km Benneckenstein: 9.30 Uhr
Startort:
53km + 26km: Wernigerode, Salzbergstrasse 43
30km: Benneckenstein, Bruno-Ellinger-Weg 4
Der Startort liegt in Wernigerode ca. 1,2 km von der Startnummernausgabe entfernt.
Startgeld Laufen: Meldung bis
31.12. 53km: 30€ 26/30km: 20€
26.03. 53km: 34€ 26/30km: 23€
19.04. 53km: 40€ 26/30km: 27€
Startgeld Wandern: Meldung bis
31.12. 53km: 20€ 26/30km: 16€
26.03. 53km: 22€ 26/30km: 18€
19.04. 53km: 25€ 26/30km: 21€
Zusätzlich buchbare Leistungen:
Rückfahrt mit dem Bus 14€
Teilnahmebedingung Alter:
53 km: Laufen + Wandern: 18 Jahre
26/30 km: Laufen: 16 Jahre / Wandern: 14 Jahre
Zeitnahme: Bruttozeit als elektronische Zeitnahme für Läufer! Keine Zeitnahme für Wanderer!
Meldung: ab 01.11.2023 nur online über die Internetseite www.harz-querung.de oder über myRaceresult
Zahlung: SEPA-Lastschrift bei online-Meldung
Meldeschluss: 17.04.2024
Nachmeldung: bei freien Startplätzen am Veranstaltungstag gegen Barzahlung möglich. Ein Anspruch auf eine Rückfahrt mit dem Bus besteht nicht!
30km-Nachmeldung ist nur in Benneckenstein möglich!
Laufen: 53km: 50€ 26/30km: 35€
Wandern: 53km: 35€ 26/30km: 29€
Ausgabe der Startunterlagen:
Freitag: 26.04.24 17:00-20:00 für alle Strecken
Samstag: 53km + 26km: 27.04.24 5:00-8:00 Uhr in der Grundschule „Diesterweg“, Zugang über: Unter den Zindeln, 38855 Wernigerode
30km: 27.04.24 09:00-10:45 Uhr Turnhalle im Startbereich Benneckenstein, Bruno- Ellinger-Weg 4 (Gondelteich)
Parken: – Schulhof der Thomas-Müntzer-Schule (Unter den Zindeln 11)
– Bereich Salzbergstraße
– in Benneckenstein entlang der Straßen
Gepäckabgabe in Wernigerode: 1 Stk pro Starter mit Anhänger, Anhänger aus den Startunterlagen selber mit Startnummer beschriften
bis 7:30 Uhr an der Grundschule „Diesterweg“
ab 7:45 Uhr am Start Salzbergstrasse
Achtung: eine sichere Abgabe des Gepäcks ist vor 7:45 Uhr im Startbereich Salzbergstraße nicht möglich!
Gepäckabgabe in Benneckenstein: 1 Stk pro Starter mit Anhänger, Anhänger aus den Startunterlagen selber mit Startnummer beschriften
ab 9:00 in der Turnhalle
Öffnung der ersten drei Verpflegungspunkte: VP1 ab 6:45 Uhr / VP2 ab 8:15 Uhr / VP3 ab 10:45 Uhr
Zeitlimit Läufer 53km: an VP 2 12:30 Uhr, an VP 3 14:00 Uhr,
Zeitlimit Wanderer 53 + 26km: an VP 2 10:15 Uhr, an VP 3 12:15 Uhr
Entfernung der Verpflegungspunkte als ca.-Angabe:
VP1: 11,3 km (Königshütte) / VP2: 22,1 km („Lange“) / VP3: 32,3 km (Sophienhof) /
G1: 41,2 km ( Poppenberg), VP4: 46,2 km (Neustadt) / G2: 49,7 km (Rüdigsdorf)
Zielschluss: 26km: 12:45 Uhr Ziel Benneckenstein
53/30km: 17:15 Uhr Ziel Nordhausen
Zieladresse: 53km+30km: Albert-Kuntz-Sportpark, Parkallee 8b, 99734 Nordhausen
26km: Bruno-Ellinger-Weg 4, 38877 Benneckenstein
Wertung:
53km: Männer und Frauen: nach Altersklassen 18-80 gemäß den Richtlinien der DLV; Divers: Gesamtwertung Platz 1-6
26/30km: Gesamtwertung Frauen/Männer/Divers: Platz 1-6
Auszeichnungen: die Bestplazierten werden entsprechend der Wertung mit Siegerurkunden und Preisen geehrt. Jeder Finisher erhält eine Medaille und Aufnäher.
Urkunden / Ergebnisse: definitive Ergebnislisten und Urkunden zum selber ausdrucken online über www.harz-querung.de oder myRaceresult
Gepäckausgabe: nur gegen vorweisen der Startnummer
Rücktransport: Gegen Vorlage der gebuchten Fahrkarte. Es besteht ggf. Mundschutzpflicht!
Busse in Nordhausen ab 14:00 Uhr ca. alle 30 Minuten mit Zwischenstopp in Benneckenstein und Ausstieg in Wernigerode: Heltauer Platz (neben der GS „Diesterweg“)
Busse in Benneckenstein 11:30 und 12:00; danach Einstieg in die Busse aus Nordhausen ab ca. 14:30 Uhr alle 30 min.
Toiletten: im Start- und Zielbereich vorhanden
Duschen: vorhanden
Hunde: Teilnehmer starten bitte am Ende des Feldes. Im Start- und Zielbereich und im Bus besteht Maulkorbpflicht.
Wanderstöcke: erlaubt
Hunde: Teilnehmer starten bitte am Ende des Feldes. Im Start- und Zielbereich und im Bus besteht Maulkorbpflicht.
Fotoservice: www.fokus-Fotostudio.de
Markierung: mit Flatterband rot/weiß, Sprühkreide weiß, rote Pfeile auf weißem Grund + HQ-Logo
Notfall-Nummer: steht auf der Startnummer
Straßen: Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf gesperrte Strecken oder Straßen. Die Teilnehmer müssen sich den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterordnen und sämtlichen Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen.
TEILNAHMEBEDINGUNG:
Mit der Meldung von mir oder von mir für Dritte (Sammelanmeldung) erkenne ich die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Ich werde weder gegen den Veranstalter, seinen Vertretern, den Betreuern noch die Sponsoren des Laufes und deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme am Lauf und den Rahmenveranstaltungen entstehen können, es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von meiner Person gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Funk, TV und Drucksachen ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt und weitergegeben werden dürfen. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Das Sanitätspersonal ist berechtigt, mich bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen. Es ist untersagt, den Lauf auf eigene Verantwortung weiterzuführen. Ich akzeptiere, bei Nichteinhaltung der Karenzzeiten, disqualifiziert zu werden. Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben und die Startnummer nicht an eine andere Person weiterzugeben. Ist ein Teilnehmer minderjährig, so versichert er hiermit, dass er die Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt hat und diese auf Verlangen auch vorzeigen kann. Nach §6 BGB kann dem Vertrag durch die Erziehungsberechtigten auch zugestimmt werden, wenn diese sich nicht rühren und aktiv widersprechen. Sofern eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich wird, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Dienstleistungen durch den Teilnehmer selber zu tragen sind. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen. Rücktritte / Stornierungen von Anmeldungen sind bis 06.04.2024 möglich. Es wird ein Beitrag von 3€/Starter vom Veranstalter einbehalten. Danach habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren. Dies gilt auch bei Nichtantritt sowie krankheitsbedingter Nichtteilnahme. Eine Gutschrift für die Teilnahme im Folgejahr gibt es nicht. Ummeldungen der Strecken sind bis 06.04.2024 bei freier Startnummer möglich. Startertausch ist bis 06.04.2024 möglich. Der Startnummer abgebende Starter informiert den Veranstalter per E-Mail unter Angabe aller notwendigen Meldedaten des Startnummer übernehmenden Starters. Es gibt keine Warteliste.
Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf gesperrte Strecken oder Straßen. Sie müssen sich den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterordnen und sämtlichen Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen. Für Zuwiderhandlungen, Unfällen und weiteren Schäden haben die Teilnehmer selbst einzustehen.
Die Teilnehmer haben den Wettkampf zu beenden und sich an die Helfer zu wenden, wenn sie die in der Ausschreibung angegebenen Zeitlimits an den Verpflegungsständen nicht einhalten können.
Haftungsausschluss: 1.) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt, oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht und kein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr gegenüber dem Teilnehmer. 2.) Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Hiervon ausgenommen sind grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden, die auf Verletzung einer Kardinalpflicht beruhen. Soweit die Haftung des Veranstalters eingeschränkt wird, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Dies trifft auch für die Sponsoren, die Organisatoren und die Eigentümer/Besitzer/Pächter privater Flächen/Wege bzw. deren Vertreter. 3.) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die gesundheitlichen Risiken des Teilnehmers in Verbindung seiner Teilnahme an der Veranstaltung. 4.) Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle, bzw. abhanden gekommene und/oder unentgeltlich verwahrte Gegenstände. 5.) Der Veranstalter haftet nicht für solche Schäden, die ein anderer Teilnehmer verursacht. Die Teilnehmer haften stattdessen untereinander. 6.) Der Veranstalter haftet nicht mehr, wenn die vorher angegebenen Zeitlimits überschritten werden und die Teilnehmenden dennoch den Wettkampf weiter führen.
Hinweis laut Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert!
Corona: Am Tag des Wettkampfes maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Sachsen-Anhalt und des Landes Thüringen. Der Teilnehmer hat sich selbständig mit den Regeln vertraut zu machen. Als Teilnehmer nehme freiwillig an der Veranstaltung teil und mir ist bewusst, dass ein Restrisiko besteht, mich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Eine Teilnahme ist nur möglich bei, zu diesem Zeitpunkt eventuell notwendigen, Abgabe einer Gesundheitserklärung und entsprechend Abgabe eines Impfnachweises oder eines Genesenennachweises oder ggf. eines negativen Corona-Testes. Aufwand und Kosten für diese Maßnahmen obliegen dem Teilnehmer. Eine Testmöglichkeit wird vom Veranstalter nicht bereitgestellt. Die Anwendung der 3G-Regel oder 2G-Regel hängt von der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Sachsen-Anhalt und des Landes Thüringen ab. Bei einer möglichen Nichtteilnahme aufgrund einer behördlichen 2G-Regel entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr.