Neue Teilnahmebedingungen 41. HQ

TEILNAHMEBEDINGUNG:
Mit der Meldung von mir oder von mir für Dritte (Sammelanmeldung) erkenne ich die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Ich werde weder gegen den Veranstalter, seinen Vertretern, den Betreuern noch die Sponsoren des Laufes und deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme am Lauf und den Rahmenveranstaltungen entstehen können, es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von meiner Person gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Funk, TV und Drucksachen ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt und weitergegeben werden dürfen. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Das Sanitätspersonal ist berechtigt, mich bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen. Es ist untersagt, den Lauf auf eigene Verantwortung weiterzuführen. Ich akzeptiere, bei Nichteinhaltung der Karenzzeiten, disqualifiziert zu werden. Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben und die Startnummer nicht an eine andere Person weiterzugeben. Ist ein Teilnehmer minderjährig, so versichert er hiermit, dass er die Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt hat und diese auf Verlangen auch vorzeigen kann. Nach §6 BGB kann dem Vertrag durch die Erziehungsberechtigten auch zugestimmt werden, wenn diese sich nicht rühren und aktiv widersprechen. Sofern eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich wird, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Dienstleistungen durch den Teilnehmer selber zu tragen sind. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.  Anmeldungen aus dem Zeitraum 01.11.2020 bis 24.04.2021 können vom 01.11.2021 bis 31.12.2021 kostenfrei storniert werden. Andere Rücktritte / Stornierungen von Anmeldungen sind bis 02.04.2022 möglich. Es wird ein Beitrag von 3€/Starter vom Veranstalter einbehalten. Danach habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren. Dies gilt auch bei Nichtantritt sowie krankheitsbedingter Nichtteilnahme. Eine Gutschrift für die Teilnahme im Folgejahr gibt es nicht. Ummeldungen der Strecken sind bis 02.04.2022 bei freier Startnummer kostenfrei möglich. Startertausch ist bis 02.04.2022 möglich. Der Startnummer abgebende Starter informiert den Veranstalter per E-Mail unter Angabe aller notwendigen Meldedaten des Startnummer übernehmenden Starters. Es gibt keine Warteliste.
Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf gesperrte Strecken oder Straßen. Sie müssen sich den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterordnen und sämtlichen Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen. Für Zuwiderhandlungen, Unfällen und weiteren Schäden haben die Teilnehmer selbst einzustehen.
Haftungsausschluss: 1.) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt, oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht und kein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr gegenüber dem Teilnehmer. 2.) Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Hiervon ausgenommen sind grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden, die auf Verletzung einer Kardinalpflicht beruhen. Soweit die Haftung des Veranstalters eingeschränkt wird, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Dies trifft auch für die Sponsoren, die Organisatoren und die Eigentümer/Besitzer/Pächter privater Flächen/Wege bzw. deren Vertreter. 3.) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die gesundheitlichen Risiken des Teilnehmers in Verbindung seiner Teilnahme an der Veranstaltung. 4.) Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle, bzw. abhanden gekommene und/oder unentgeltlich verwahrte Gegenstände. 5.) Der Veranstalter haftet nicht für solche Schäden, die ein anderer Teilnehmer verursacht. Die Teilnehmer haften stattdessen untereinander.
Hinweis laut Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert!
Corona: Am Tag des Wettkampfes maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Sachsen-Anhalt und des Landes Thüringen. Der Teilnehmer hat sich selbständig mit den Regeln vertraut zu machen. Als Teilnehmer nehme freiwillig an der Veranstaltung teil und mir ist bewusst, dass ein Restrisiko besteht, mich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Eine Teilnahme ist nur möglich bei, zu diesem Zeitpunkt eventuell notwendigen, Abgabe einer Gesundheitserklärung und entsprechend Abgabe eines Impfnachweises oder eines Genesennachweises oder ggf. eines negativen Corona-Testes. Aufwand und Kosten für diese Maßnahmen obliegen dem Teilnehmer. Die Anwendung der 3G-Regel oder 2G-Regel hängt von der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Sachsen-Anhalt und des Landes Thüringen ab. Bei einer möglichen Nichtteilnahme aufgrund einer behördlichen 2G-Regel entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr.